Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in Ihren Betrieb zu ermöglichen.

In Deutschland scheiden jährlich mehrere hunderttausend Beschäftigte dauerhaft oder vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. In Zeiten des Fachkräftemangels hat der Arbeitgeber ein großes Interesse daran, erfahrene und eingearbeitete Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. So bleiben wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse im Betrieb erhalten.

Die Ziele und Nutzen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Ziel des BEMs ist die Überwindung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Es wird angestrebt, den Beschäftigten zu unterstützen und schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ihm soll ermöglicht werden, seine Tätigkeit leistungs- bzw. behindertengerecht auszuüben.

Durch geeignete Maßnahmen soll der Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeit nachhaltig überwinden und optimalerweise einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen.   

Darum lohnt sich BEM

  • Mithilfe erfolgreich durchgeführter BEM-Verfahren können innerbetriebliche Arbeitsabläufe und Strukturen optimiert und dadurch neue Erkrankungen verhindert werden.
  • Das BEM-Verfahren bietet dabei nicht nur die Chance, mehr für erkrankte und behin­derte Beschäftigte zu tun, sondern lässt häufig auch gesunde Arbeit­nehmer von bestimmten Maßnahmen profitieren.
  • Für Arbeitgeber sinken die Lohnfortzahlungskosten und Personalausgaben für Vertretungen oder die Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter werden vermieden.
  • Außerdem bedeutet die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements für das Unternehmen einen Imagegewinn. Der Erhalt von Arbeitsplätzen durch das BEM wird sowohl von den Mitarbeitern als auch der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.
  • Ohnehin muss der Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung nach­weisen, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter zu erhalten. Das BEM stellt eine solche Möglichkeit dar.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement ins SGB IX aufgenommen.

Das BEM ist seither eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Damit wird er verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein strukturiertes BEM anzubieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein Kontroll- oder Überwachungssystem des Arbeitgebers. Für den Mitarbeiter ist die Teilnahme am BEM freiwillig. Eine Ablehnung des Verfahrens darf keine Nachteile für den Mitarbeiter nach sich ziehen.

Das BEM setzt eine vertrauensvolle Gesprächskultur voraus. Die Beschäftigten und die am BEM Beteiligten sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

Ein funktionierendes Eingliederungsmanagement kann die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit senken und dadurch Kosten sparen. Die Beschäftigte werden mit geeigneter Unterstützung im Betrieb gehalten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung werden vermieden. Davon profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber und nicht zuletzt die Sozialversicherungsträger.

Auslagerung an einen externen BEM-Koordinator

Ist das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrem Unternehmen bereits ein fest etablierter Prozess? Sind alle Beschäftigten darüber informiert? Haben Sie ausreichende personelle Ressourcen und das Know-how, um dem Prozess gerecht zu werden?

Das Thema BEM sollte in jedem Unternehmen transparent und fest verankert sein. Ganz wichtig ist die Aufklärung der Beschäftigten. Sie sollten informiert sein was BEM ist, welche Ziele das Instrument verfolgt, wie die Rechte bzw. die Pflichten der Beschäftigten sind, wie der Ablauf ist und nicht zuletzt welcher Nutzen daraus entstehen kann.

Wenn ein Beschäftigter krankheitsbedingt länger abwesend ist, hat er damit schon zu kämpfen. Wenn die Einladung des Arbeitgebers zu einem Gespräch ins Haus flattert, die sich auf seine krankheitsbedingte Abwesenheit bezieht, dann können mögliche Ängste und Verunsicherungen aufkommen. Dies wiederum kann seine Genesung verlangsamen oder gar ganz verhindern (bei psychischen Erkrankungen möglicherweise). Das soll unbedingt vermeiden werden.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein sehr sensibles Thema. Nicht jeder Beschäftigter, der ins BEM fällt, ist bereit, mit seinem Vorgesetzten oder einem anderen zuständigen internen Mitarbeiter das Thema bzw. den Prozess anzugehen. Ein externer BEM-Koordinator kann die Aufgabe für Sie teilweise oder komplett übernehmen. Die Statistiken zeigen, dass die Beteiligung, die Akzeptanz und die Mitwirkung durch einen externen BEM-Beauftragten an dem BEM-Prozess viel höher ist als bei internen Mitarbeitern. Wir können den gesamten Prozess für Sie übernehmen. Von der Einführung des BEM-Prozesseses, Kommunikation und Transparenz bis zur BEM-Gesprächsführung und Hilfestellung für die Umsetzung der geeigneten Maßnahmen.

Nicht zuletzt durch die Nutzung unserer externen BEM-Koordination, reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand und entlasten somit Ihre Personalabteilung. Auf uns können Sie zählen.

Gerne beraten, unterstützen und begleiten wir Sie als externer BEM-Koordinator in dem gesamten Eingliederungsprozess.

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