Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Mit betrieblichem Gesundheitsmanagement investieren Sie in Ihre wichtigste Ressource: Ihre Beschäftigten. Und das ist leichter und günstiger, als Sie denken.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) lohnt sich. Daten aus mehr als 2.400 Studien zeigen, dass die krankheits­bedingten Fehlzeiten um durchschnittlich ein Viertel sinken. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis (Return on Investment; ROI) ist überaus positiv: Mit jedem investierten Euro können im Ergebnis 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden. Für Investitionen in den Arbeitsschutz zeigt sich ein vergleichbar positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Link: Quelle (iga.report 28):

Und auch die Beschäftigten profitieren. Ein Großteil der Studien belegt eine Verbesserung ihrer körperlichen bzw. psychischen Verfassung. Häufig ist der Nutzen von BGF dann besonders hoch, wenn Programme verschiedene Maßnahmen berück­sichtigen, sei es, dass sie die Betroffenen darin unterstützen, ihr Verhalten zu verändern und/​oder ein gesundheits­förderndes Umfeld zu schaffen. Besonders deutlich wird dies bei der Prävention psychischer Erkrankungen, aber auch bei Programmen der Bewegungs­förderung, der Gewichts­reduktion oder der Nikotin­entwöhnung.

BGF und BGM machen sich bezahlt durch die Senkung von Lohnfort­zahlungs­kosten, eine erhöhte Produktivität und Qualität sowie deutlich erhöhte Mitarbeiter-, aber ins­besondere auch Kunden­zufriedenheit.

Der Staat sorgt für Entlastung des Arbeitgebers!

500 Euro pro Arbeitnehmer im Jahr bleiben steuerfrei!

Mitarbeiterin im Büro denkt zufrieden an gelungene Arbeit

Durch den systematischen Einsatz bedarfsgerechter Maßnahmen der BGF konnten Unternehmen ihre Arbeitsschutz­strukturen optimieren, Kommunikation und Arbeits­prozesse verbessern sowie die Mitarbeiter­motivation deutlich erhöhen. So profitieren Unternehmen und Beschäftigte.

Konkret heißt es im Gesetz: „Steuerfrei sind … zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Der Betrag von 500 EUR ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Überschreitet die Leistung des Arbeitgebers also den Betrag von 500 EUR, so ist lediglich der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Hinweis: Diese steuerfreien Leistungen werden nicht auf die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) angerechnet, da diese nur lohnsteuerpflichtige Bezüge erfasst. Die Maßnahmen im Sinne des § 3 Nr. 34 EStG sind steuerfrei.

Kontaktieren Sie uns, wir finden auch für Ihr Unternehmen die beste Lösung, um die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten deutlich zu verbessern!

Präventionsprinzip

BGF Maßnahmen werden in Verhältnisprävention und Verhaltensprävention kategorisiert.

Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -Bedingungen: Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer sollten in diesem Prozess aktiv wirken.

Beispielsweise sind die Arbeitgeber für die sog. Verhältnisprävention im Hinblick auf die Rahmenbedingungen zuständig. Die Arbeitnehmer sind bei der Verhaltensprävention um Ihre Mitarbeit gefragt.

Verhältnisprävention – Rahmenbedingungen

  • Gesunde Arbeitsorganisation
  • Unterstützende Führung und Einbindung
  • Vertrauensvolles Betriebsklima
  • Gute Kommunikationskultur
  • Personalentwicklung
  • Entscheidungsspielräume
  • Arbeitszeiten- und Bedingungen
  • Ruhe- und Pausenräume
  • Erreichbarkeit in der freien Zeit uvm.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Verhaltensprävention – Maßnahmen

  • Regelmäßige Entspannung (Achtsamkeit, Meditation u.ä.)
  • Regelmäßige Bewegung (am Arbeitsplatz und außerhalb)
  • Gesunde Ernährung
  • Gesunder Schlaf
  • Gesundes Selbstbewusstsein (NEIN-SAGEN können, Grenzen setzen lernen etc.)

BGM Aufbau – drei Säulen

Das Gesundheitsmanagement sollte auf drei Säulen aufbauen, die sich gegenseitig ergänzen. Dazu zählen sowohl gesundheitsfördernde Aktivitäten als auch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen wie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und – wenn erforderlich – Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM).

BGM im Überblick

  1. Arbeitsschutz – AG Pflicht / AN Pflicht
  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – AG Pflicht / AN Freiwillig
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – AG Freiwillig / AN Freiwillig

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gewinnt hierbei immer mehr an Bedeutung.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 1973
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollten ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen (ASiG, §1)

Arbeitsschutzgesetz (ArbScgG) 1996
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (ArbSchG, §5).
Nach dem (ArbScgG), §5 (Erweiterung 2013) hat der Arbeitgeber die physische Belastung auf der Arbeit zu ermitteln und diese möglichst zu minimieren.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst alle notwendigen Maßnahmen, welche durch den Arbeitgeber zur dauerhaften Integration eines erkrankten oder behinderten Beschäftigten im Unternehmen durchzuführen sind.

Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet (SGB IX § 84), ihren Beschäftigten ein BEM anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahreszeitraums länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. BEM ist schon ab 1 Mitarbeiter im Betrieb Pflicht.

Sich für die Gesundheit und die Arbeits­motivation der Beschäftigten zu engagieren, ist für Unternehmen also nicht zuletzt eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit.

Gesunde, zufriedene und leistungsfähige Beschäftigte – ein wichtiger Aspekt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern!